Hauswurfsendungen: Was ist das – und was kann ich dagegen tun?
Fast jeder kennt sie: Prospekte, kostenlose Wochenblätter oder Flyer, die plötzlich im Briefkasten liegen – obwohl man sie nicht bestellt hat. In Deutschland werden solche Sendungen häufig als Hauswurfsendungen bezeichnet. Daneben gibt es die Postwurfsendung. Klingt ähnlich – ist aber nicht dasselbe.
Was ist eine Hauswurfsendung?
Eine Hauswurfsendung ist eine unverlangte, meist werbliche Massensendung, die nicht persönlich adressiert ist (oder nur teiladressiert, z. B. „An die Bewohner …“) und von privaten Austrägern verteilt wird. Typisch sind kostenlose Anzeigenblätter, Prospektbündel, Handzettel oder lokale Werbeflyer.
Was ist eine Postwurfsendung?
Eine Postwurfsendung ist ebenfalls eine Massensendung (oft Werbung), die in der Regel über einen Postdienstleister in die Briefkästen verteilt wird. Bei der Deutschen Post ist dafür (unter anderem) das Produkt POSTAKTUELL bekannt. Auch hier sind Sendungen meist unadressiert oder teiladressiert.
Hauswurfsendung vs. Postwurfsendung: der Unterschied in der Praxis
| Kriterium | Hauswurfsendung | Postwurfsendung |
|---|---|---|
| Wer verteilt? | Private Austräger / Zustelldienste (z. B. Prospekt- oder Wochenblatt-Verteilung) | Postdienstleister (z. B. Deutsche Post über entsprechende Produkte) |
| Typische Inhalte | Prospekte, Flyer, kostenlose Zeitungen/Anzeigenblätter | Prospekte, Flyer, Werbung (un-/teiladressiert) über Postkanal |
| Adressierung | Unadressiert oder teiladressiert („An die Bewohner…“) | Unadressiert oder teiladressiert |
| Warum ist das wichtig? | Kontakt/Abbestellen läuft oft über Verlag/Austräger | Kontakt/Abbestellen richtet sich häufig an Versender bzw. Zustellorganisation |
Wie gehe ich damit um, wenn ich keine (oder weniger) Werbung möchte?
Der wichtigste Hebel ist ein klarer Hinweis am Briefkasten. In Deutschland kommt es dabei auf die genaue Formulierung an.
1) Aufkleber richtig formulieren
- Wenn du nur Prospekte/Flyer nicht willst: „Keine Werbung“ oder „Bitte keine Werbung“
- Wenn du zusätzlich keine kostenlosen Zeitungen/Anzeigenblätter willst: „Keine Werbung + keine kostenlosen Zeitungen/Anzeigenblätter“
2) Wenn trotzdem eingeworfen wird: so gehst du vor
- Dokumentieren: Foto vom Briefkasten-Aufkleber + Inhalt (Datum sichtbar notieren).
- Absender/Verlag/Austräger ermitteln: Bei kostenlosen Zeitungen steht meist ein Verlag/Impressum drin.
- Schriftlich widersprechen: Kurz und eindeutig um Unterlassung bitten (Brief/E-Mail) und auf den Hinweis am Briefkasten verweisen.
- Bei Wiederholung: Verbraucherzentrale-Informationen nutzen und ggf. rechtliche Schritte prüfen (Kostenrisiko beachten).
Was ist mit adressierter Werbung?
Ein „Keine Werbung“-Aufkleber wirkt vor allem gegen unadressierte/teiladressierte Wurfsendungen. Adressierte Werbung (mit deinem Namen) ist ein anderer Fall: Hier kannst du beim werbenden Unternehmen widersprechen und Löschung bzw. Sperrung deiner Daten verlangen.
FAQ
Gilt „Keine Werbung“ auch für kostenlose Zeitungen?
Häufig nein – wenn du auch kostenlose Zeitungen/Anzeigenblätter vermeiden willst, solltest du das zusätzlich ausdrücklich auf dem Briefkasten angeben.
Gilt das auch für politische Flyer?
Politische Werbung kann ebenfalls unter „Werbung“ fallen. In der Praxis ist ein klarer Hinweis am Briefkasten der wichtigste erste Schritt, und bei Verstößen hilft es, den Absender direkt zu kontaktieren.
Warum bekomme ich manchmal trotz Aufkleber etwas eingeworfen?
Typische Gründe sind: Aufkleber schlecht sichtbar, Zustellerwechsel, Bündelverteilung (z. B. Anzeigenblatt + Prospekte), oder Unklarheit, ob kostenlose Zeitungen ausgeschlossen sind.
Fazit
Hauswurfsendungen kommen meist über private Austräger, Postwurfsendungen über Postdienstleister. Wenn du weniger davon möchtest, hilft ein präziser Briefkasten-Aufkleber – und bei Verstößen: dokumentieren, Absender kontaktieren und widersprechen.
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